Die Bewerbungsmodalitäten unterscheiden sich bis auf drei Ausnahmen kaum von denen für europäische Bewerber:

  • Ihr Abiturzeugnis und Ihre Notenauszüge müssen vom ausstellenden Land beglaubigt werden oder eine Apostille tragen.

  • Sie müssen ein Studien- und Einreisevisum für Rumänien beantragen.

  • Eine Universität bietet für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern Studienplätze "sur dossier" an, während für Bewerber aus der EU die Einstellung über ein Auswahlverfahren erfolgt.

Was ist eine Apostille?

Um Dokumente, die von außereuropäischen Staaten ausgestellt wurden, in Rumänien verwenden zu können, müssen Sie diese zuvor von einem Notar oder einer anderen autorisierten Stelle des ausstellenden Landes mit einer Apostille beglaubigen lassen. Diese vereinfachte Form der Legalisierung ermöglicht es, dass Ihre Dokumente in Rumänien verwendet werden können.

Je nach Land kann die Apostille angebracht werden:von Gerichten, die für die Apostillierung amtlicher Dokumente zuständig sind, die von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollziehern stammen, von Notaren, von Präfekturen (dem Stellvertreter des delegierten Präfekten oder seltener einer anderen delegierten Person).

Denn offizielle Dokumente werden in anderen Ländern nicht automatisch anerkannt.

Achtung: Die Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Rumänische übersetzt werden (im Rahmen des Medizinstudiums in Rumänien).

Für alle Länder, die das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, ist für die Legalisierung von Dokumenten nur die Haager Apostille erforderlich. Ziel dieses Übereinkommens ist es, das Verfahren zur Ratifizierung von Dokumenten, die von nationalen Behörden ausgestellt wurden und ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen, zu vereinfachen und zu erleichtern.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Land das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet hat, klicken Sie auf diesen Link!

Wenn Sie ein Dokument aus einem Staat haben, der nicht in dieser Liste aufgeführt ist, müssen Sie das Dokument in dem Land, das es Ihnen ausgestellt hat, legalisieren lassen ( Außenministerium).

Bewerber: Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten
Bewerber: Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten

Bewerber: Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten